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Stellungnahme Prüfungssituation WiSe 2020/21

Das 32. Studierendenparlament schließt sich den studentischen Vertreter:innen des Campus‘ Landau an und nimmt wie folgt Stellung zur anstehenden Prüfungsphase:

Die aktuelle Situation ist für Studierende sowie Lehrende nicht leicht zu tragen: Sorge um die eigene Gesundheit oder die von Angehörigen, gesellschaftliche Verantwortung, mehr erforderlicher Aufwand bei Kinderbetreuung, Homeschooling oder Pflege von Angehörigen, finanzielle Sorgen auf Grund des veränderten Arbeitsmarktes bei Nebenjobs, sowie soziale Isolation und psychische Belastung begleiten, unabhängig der Prüfungsphase, einige Studierende seit einem Jahr. Einige Studierende und Lehrende müssen viele dieser Aspekte gleichzeitig bewältigen. Im Zuge der nun dritten Prüfungsphase während CoViD-19, möchten wir uns an die Prüfenden am Campus Landau richten.

Als Studierendenvertretung möchten wir keinen Konflikt zwischen den Lehrenden und Studierenden suchen und uns gegenseitig als Antagonisten wahrnehmen. Vielmehr möchten wir gemeinsam nach den besten Möglichkeiten suchen. Im Zuge unserer bisherigen Arbeit hofften wir zunächst auf Antworten vom Land besonders dem MWWK. Eine Reaktion der Landespolitik, voran des MWWK, auf die Situation der Studierenden während der Prüfungsphase blieb zunächst aus und erfolgte dann spät: Die geplante Landesverordnung für elektronische Fernprüfungen wird uns nach aktuellem Zeitstand nicht mehr bei dieser Klausurenphase helfen. Eine – vor allem rechtliche – Lösung auf dieser Ebene haben wir bisher verfolgt und befürworten wir weiter. Hinzu kommt, dass die Besprechungen im Steering Committee Landau (ehemals Task Force Lehre), sowie das Handeln der Campusleitung ebenfalls nicht zu einer zentralen und einheitlichen Lösung führen wird. Die Hochschulleitung hat die Verantwortung in die Hände der Institute und Prüfenden gelegt, damit möglichst passende Lösungen gefunden werden. Wir hätten Vorteile bei zentraleren Vorgaben gesehen, sehen jetzt aber auch die Möglichkeit bei dezentralen Lösungen möglichst passgenau und kreativ zu werden.

Uns ist bewusst, dass, allein aus zeitlichen Gründen, keine Pauschallösung getroffen werden kann. Wir wenden uns nun an Sie als Prüfer:innen und/oder Institutsleiter:innen, da Sie nun in letzter Instanz die Entscheidung über das Prüfungsformat treffen können. Und bitten Sie für diese Lösungen das Folgende zu beachten und auch Forderungen und Perspektiven der studentischen Vertreter:innen in Ihrem Entscheidungsprozess zu beachten und miteinzubeziehen.

Die Situation von Studierenden lässt sich nicht als ein einzelnes Szenario beschreiben, wir möchten aber dennoch auf einige zentrale Punkte aufmerksam machen:

Neben den Belastungen, die wir eingangs erwähnten, möchten wir nochmal auf die sehr unterschiedlichen Situationen von Studierenden aufmerksam machen: Viele Studierende wohnen aktuell nicht in Landau, sondern sind aus finanziellen und sozialen Gründen zurückgezogen. Unsere Studierenden sind aktuell in ganz Deutschland verteilt, ihre Anreise zur Teilnahme an einer Präsenzprüfung stellt ein hohes Infektionsrisiko dar, besonders mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zusätzlich zu dem Risiko während der Klausur müssen Studierende bei einem reinen Präsenzangebot also auch dieses Risiko abwägen. Besonders schwer wird es jenen Studierenden fallen, die selbst zu einer Risikogruppe gehören oder in ihrem direkten Umfeld mit Risikopatient:innen zusammen wohnen. Die Entscheidung die Prüfung nicht anzutreten geht dann zwangsläufig mit einer Verlängerung der Studienzeit einher. Daher möchten wir bei einem vorwiegenden Präsenzangebot zur aktuellen Zeit zu bedenken geben, dass es viele Studierende vor die Frage gestellt werden: Fortschritt im Studium oder gesundheitliche Risiken für mich oder andere? Diesen Studierenden ist mit dem reinen Angebot von Präsenzprüfungen nicht geholfen. Wir fordern Sie daher auf, mögliche Alternativen (mit)anzubieten, damit diese Studierende nicht durchs Raster fallen:

  • Die Möglichkeit von Digitalprüfungen: In der Rahmenprüfungsordnung, die extra für die Zeit der SARS-Cov 2 Pandemie erarbeitet wurde, ist vorgesehen, dass schriftliche Prüfungsleistungen (insbesondere Klausuren) auch mittels elektronischer Kommunikationsmittel durchgeführt werden können. Aktuell beobachten wir in vielen Fächern eine Tendenz in Richtung Präsenzprüfungen. Wir möchten dringend appellieren, auch digitale Prüfungsformate, wie sie durch die Rahmenprüfungsordnung ausdrücklich ermöglicht werden, zu realisieren und als mögliche Alternative zur Präsenzprüfung vor allem während des Lock-Downs zu betrachten. Wir appellieren daher an die Prüfenden, mögliche Prüfungen umzustellen. Um kreativ werden zu können, sind sowohl die Initiative der Prüfenden als auch Hilfestellungen von den Fachbereichen und der Campusleitung notwendig.

  • Die Präsenzprüfung zu anderer Zeit: Wir regen außerdem an, für Präsenzprüfungen einen zweiten Termin mit zeitlichem Abstand anzubieten, sodass Studierende selbst abwägen können, ob sie die Prüfung zum aktuellen oder einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, ohne, dass sich ihr Studium um ein ganzes Semester verschiebt. Durch diese Option würden sich auch die Zahlen der Studierenden, die zum selben Zeitpunkt an einer Prüfung teilnehmen reduzieren. Bei niedrigeren Infektionszahlen, besserem Wissen über Mutationen und geringeren Beschränkungen, was die Organisation einer Anreise zur Prüfung vereinfacht, wäre eine Präsenzprüfung zu verantworten.

  • Kommunikation mit den Studierenden: Den Studierenden muss die Sorge genommen werden, digitale Fernprüfungen würden höhere/unverhältnismäßige Anforderungen an sie stellen im Vergleich zu Präsenzprüfungen. Die Anforderungen der Prüfungen müssen sich in gleichem Maße an der Lehre orientieren, wie in der Vergangenheit auch. Für besonders wichtig halten wir darüber hinaus, dass transparent mit den Studierenden umgegangen wird. Studierende benötigen Informationen über die Umstände und Ausgestaltungen der Prüfungen, um sich für oder gegen einen Antritt zu entscheiden. Genauso wichtig ist es, dass Risikopatient:innen mit Vorlauf erfahren, in wie weit für sie besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wir fordern deshalb alle Prüfer:innen auf, den Studierenden 7 Tage vor der Prüfung unaufgefordert eindeutige Informationen über die Umstände der Prüfung so wie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen (sowohl generelle als auch für Risikopatient:innen) zu kommunizieren.

  • Die Härtefallregelung, die den besonders betroffenen Studierenden durch die Pandemie verursachte Nachteile ausgleichen sollte, ist durch unsere regulären Prüfungsordnungen, die keine Ausgleichform von Prüfungen vorsehen, sehr beschränkt und benachteiligt dadurch diese Gruppe, vor allem bei Präsenzprüfungen. Daher fordern wir die Einführung einer weitreichenden Härtefallregelung in allen Prüfungsordnungen, sowie der Rahmen-Prüfungsordnung. Die aktuelle Situation sollte uns Anlass genug sein, sowohl für die diese Prüfungsphase als auch für alle weiteren, Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich in Härtefällen zu gewährleisten.

  • Die Möglichkeit der Änderung der Prüfungsform auf Antrag der Studierenden: Die Ergänzungen von weiteren Prüfungsformen in den Prüfungsordnungen gibt Studierenden die Möglichkeit auf Antrag die Prüfungsform zu ändern. Diese Flexibilität würde Studierenden den Zugang zum Studium wieder stärker öffnen und so deutlich bildungsgerechter werden. Studierende, die z.B. Risikopatient:innen sind, Studierende mit Kind oder ökonomisch und gesellschaftlich benachteiligte Studierende, die auf eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium angewiesen sind, würden während der Pandemie besser planen können und ihr Prüfungsleistungen früher abschließen können, wenn die Form flexibler ist.

  • Die Erweiterung der Fehlversuchsregelung bei Prüfungen während der Pandemie. Diese Prüfungsphase stellt eine höhere Belastung für Studierende dar, als sie es mit besserem Vorlauf und Planung beansprucht hätte. Demnach fordern wir eine Pauschalerhöhung um einen weiteren Fehlversuch, die für alle Prüfungen der Prüfungsphase des Wintersemester 20/21 gilt.

  • Verkürzte Rücktrittsfristen bis 24 Stunden vor Beginn der Prüfung: Wir fordern die Prüfer:innen auf, die individuelle Abmeldefrist auf 24 Stunden vor Beginn zu verkürzen und damit Kulanz gegenüber der besonderen Situation der Studierenden zu zeigen. Das ist eine einfache Maßnahme, die es Studierenden auch kurzfristig ermöglicht ihre Entscheidung zwischen Gesundheit und Studium zu revidieren oder auch kurzfristige Änderungen des gesundheitlichen Zustandes, ohne einen Besuch beim Arzt zu berücksichtigen.

  • Mit der Prüfungsphase nähern sich ebenso die Phasen von Praktika und Auslandaufenthalten: In Bezug auf die Umsetzung der Rahmenprüfungsordnung fordern wir daher die Möglichkeit der Ersatzleistung, statt externen Praktika und Auslandaufenthalten, umzusetzen. Uns erreichen vermehrt Berichte darüber, dass auf das Absolvieren von externen Praktika bestanden wird. In einigen Fällen stellt ein Praktikum/ein Auslandsaufenthalt die letzte ausstehende Leistung für den Bachelor- oder Masterabschluss dar. In diesen Fällen muss der Studienabschluss ermöglicht werden, auch, wenn die gesamtgesellschaftlichen Umstände gerade kein Absolvieren von Präsenz-Praktika erlauben bzw. die Suche nach einem Praktikumsplatz enorm erschweren bzw. verhindern.

  • Zuletzt halten wir es für unbedingt nötig, dass bei Prüfungen, die in Präsenz stattfinden, Personal dafür zuständig ist, sich ausschließlich um die Einhaltung der Hygieneregeln zu kümmern. Sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden befinden sich bei Prüfungen in besonderen Situationen, die dazu führen können, dass Hygieneregeln vernachlässigt werden. Wir sehen die Verantwortung eindeutig bei der Universität, für diese Sorge zu tragen sowie deren Einhaltung zu kontrollieren. Hierzu zählt eine Kontrolle der Abstandregeln, des ununterbrochenen Tragens der Masken und des vorgeschriebenen Lüftens.

  • Im Rahmen dessen fordern wir, die Maskenpflicht auf die Nutzung medizinischer Masken zu erweitern und diese für Studierende wie Lehrende ausreichend zur Verfügung zu stellen. Sollte es einzelnen Personen nicht möglich sein, diese selbst mitzubringen, darf sie dies nicht am Ablegen ihrer Prüfung hindern.

Abschließend hoffen wir, dass durch diese Stellungnahme die Position der Studierenden deutlich wird und für die Lehrenden, sowie die Universität ein Anlass ist, die Prüfungsphase entsprechend anzupassen. Bitte beziehen Sie bei weiteren Überlegungen und Planung auch studentische Vertreter:innen aus Fachbereichen, Fachschaften oder der studentischen Selbstverwaltung mit ein.

Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Prüfenden und Geprüften und sind uns sicher, dass die jeweiligen Bedürfnisse komplimentiert werden können.

Die Stellungnahme ist Resultat einer hochschulöffentlichen Debatte zwischen Studierenden mit und ohne Mandaten sowie aus der Zusammenarbeit mehrer Studierendenvertreter:innen aus Fachbereich, AStA, StuPa und Senat. Die weitere Nutzung dieses Papiers ist ausdrücklich gewünscht und sowohl für Studierende als auch Lehrende zur weiteren Verbreitung gedacht.

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Fehlversuchsregelung

3. außerordentliche Sitzung | 31.08.2020
Beschluss:

„Das 31. Studierendenparlament der Studierendenschaft Landau beschließt, die Forderung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft Landau und der studentischen Senatsmitglieder der Studierendenschaft Landau nach einer Erhöhung der Fehlversuche +1 bei mündlichen Prüfungen und schriftlichen Klausuren des SoSe2020 und des WiSe19/20 (die auf Grund der Corona Pandemie in das SoSe2020 verschoben wurden) zu unterstützen.“

Begründung:

Im SoSe2020 und der anschließenden Prüfungsphase zeigtensich unerwartete Differenzen zwischen den vermittelten/ gelernten Inhalten und den Anforderungen der Prüfungen. Besonders erschwert wurdePrüfungsvorbereitung bspw. durchdenMehraufwand durchdigitale Lehrformate, aufgrund ungeeigneter Lernumgebungenoder unterschiedlichen technischen Ausstattungen der Studierenden. Außerdem erforderte die Kumulation von Prüfungen parallele Vorbereitungen, diein regulären Semestern so nicht erforderlich war. Es zeigte sich, dass einige Studierende einer starken Mehrfachbelastungausgesetzt waren, bspw. durch Pflege-oder Betreuungsaufwand in der Familie, nicht zugängliche Lern-und Arbeitsräume der Universität und dem damit verbundenen Koordinationsaufwand. Wir möchten die Lehrenden nicht für die oben genannten Umstände verantwortlich machen, sondern dazu anregen, die Schwierigkeiten, Herausforderungen und Mehrfachbelastung anzuerkennen, mit denen auch die Lehrenden im SoSe2020 konfrontiert waren. Wir möchten den versprochenen Nachteilsausgleich der Studierenden umsetzen und so die Möglichkeit geben, alle beteiligten Statusgruppen um den Druck dieses Semesters erleichtern. Bei der Formulierung der Forderung wurde sich an dem bereits verabschiedeten Beschluss der JGU Mainzorientiert.Weitere Begründungen erfolgen mündlich.